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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Hotel PALLAZZO Alfonso Aachen,  im Folgenden Hotel genannt

§1  Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung oder von anderen Räumlichkeiten - im Folgenden „Zimmer“ genannt - sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Diese AGB werden mit Buchung eines Zimmers oder einer Räumlichkeit verbindliche Vertragsgrundlage.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2  Vertragsabschluss /- partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung einer Reservierung des Kunden durch das Hotel. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein fernschriftlicher Vertragsabschluss per eMail, SMS oder Fax.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel bei Buchung eine gültige Adresse sowie eine eMail-Adresse mitzuteilen. An diese eMail-Adresse wird das Hotel bei Buchung alle notwendigen Informationen übermitteln.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

§3  Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Angebote des Hotels sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Beschreibungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Hotels. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Mitarbeiter des Hotels sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Absprachen sind nur dann bindend, wenn Sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden.
  3. Der Zustand des Zimmers ist ordnungsgemäß und ohne erkennbare Mängel. Ordnungsgemäßer Zustand des Zimmers wird durch den Kunden mit Übernahme bestätigt. 
  4. Für den Fall, dass das gebuchte Zimmer am Anreisetag nicht zur Verfügung steht, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden gleichwertigen Ersatz ggf. in einer anderen gleichwertigen Unterkunft zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann.
  5. Anspruch auf Frühstücksbuffet besteht nur, wenn der Kunde dies 24 Stunden vorher verbindlich gebucht hat.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  7. Der Gesamtpreis der Buchung wird fällig bei Buchung. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Abstimmung.
    Hierzu wird – sofern es keine anderslautende schriftliche Vereinbarung gibt – die Kreditkarte des Kunden belastet und hiermit des Ausgleich der Übernachtungsrechnung vorgenommen. Bei Zahlung durch Belastung einer American Express Kreditkarte des Kunden behält sich der Anbiete die Erhebung einer 3%-igen Gebühr auf den Übernachtungsbetrag vor.
  8. Mit Bekanntgabe der Kreditkartendaten durch den Kunden ermächtigt dieser das Hotel unwiderruflich, alle Kosten aus der mietweisen Überlassung von Zimmern sowie alle Kosten für dem Kunden weiter erbrachte Leistungen und Lieferungen des Hotels von dieser Karte abzubuchen. Das gilt ausdrücklich auch für Verluste von Zubehör oder Beschädigungen an überlassenen Gegenständen / am Zimmer, die der Kunde zu vertreten hat.
  9. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung acht Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
  10. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Anzahl oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  11. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei überfälligen Rechnungen behält es sich das Hotel vor, den säumigen Betrag von der Garantiekreditkarte abzubuchen. Die Genehmigung des Kunden hierzu ist erteilt.
  12. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  13. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen und mindern.

§4  Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis acht Tage vor dem Anreisetag 18:00 Uhr vom Vertrag zurücktreten (bei Langzeitaufenthalten beträgt die Frist vierzehn Tage vor dem Anreisetag), ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Zum Weltfest des Pferdesports CHIO Aachen kann der Kunde nur bis 30 Tage vor dem Anreisetag vom Vertrag zurücktreten.
  3. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß § 1 Satz 4 vorliegt.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

§5  Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Nr. 11 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    ein Verstoß gegen oben §1 Nr. 3 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§6  Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder dessen vertragsüberschreitender Nutzung 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. 
  4. Außerordentlich Reinigungskosten oder Beschädigungen, auch Kosten für Müllentsorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§7  Haftung des Hotels 

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, Bedenken unverzüglich schriftlich anzumelden, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte oder zurückgelassene Sachen haftet das Hotel nicht.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§8  Sonstiges

  1. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind vor Anreise ausdrücklich und schriftlich mit dem Hotel zu vereinbaren.
  2. Das Hotel hat keinen Aufzug.
  3. Das Rauchen ist im gesamten Hotel untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird dem Kunden für die Sonderreinigung des Zimmers ein Betrag von mindestens 150,00 € in Rechnung gestellt und belastet. Das Hotel behält sich darüber hinaus vor, höhere Kosten wie z.B. aufwendige Sonderreinigungen, Materialersatz, Umquartierung von Nachfolgegästen oder Mietausfall des Zimmers dem Kunden ebenfalls zu belasten.

§9  Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Aachen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Aachen.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.